Groove Nation Open Air

Aus der Region - Für die Region

Samstag 30.05.2026
Open Air Wiese , Bornhöved

Beginn: 18:00 Uhr
Einlass ab 18 Jahren

Du hast Lust auf: Revival/Dance - Malle/Fete - Party in deiner Nähe - Für Jung und Alt - Live Acts - DJs?
Dann freue dich auf das Groove Nation Open Air!
1 TAG - 2 FLOORS - 13 KÜNSTLER - DAS IST GROOVE NATION!

Groove Nation Open Air

Zwischen den Ortschaften Trappenkamp und Bornhöved, mitten auf einer Wiese, startet am 30.05.2026 das erste Open Air seiner Art in dieser Region.
Getreu dem Motto „Aus der Region – für die Region“ wurde und wird dieses Open Air von zahlreichen freiwilligen und hochmotivierten Helferinnen und Helfern auf die Beine gestellt.
Wir freuen uns riesig, dass es nun endlich losgeht und wir dieses besondere Event gemeinsam mit euch feiern dürfen.

Stand: 20.01.2026

OPEN AIR FLOOR – DANCE · REVIVAL

Starsplash
Pulsedriver
Gollum
Topmodelz
Tiscore
Chris Deelay
Kevax
Da’Vido (Special Afterwork Set)


MALLEZIRKUS (IM ZELT) – MALLE · FETE

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BySchwalbe
Schnapsi



Wichtiger Hinweis zur Anreise
Die Parkkapazitäten sind begrenzt. Der Verkauf der Parktickets dient der Einhaltung der maximalen Parkkapazität sowie der Finanzierung der Parkflächeninfrastruktur.
Ein Parken ist nur mit gültigem Parkticket möglich.
Wir bitten euch daher, bevorzugt in Fahrgemeinschaften, zu Fuß oder über das „Kiss & Ride“-Verfahren anzureisen.


Wir freuen uns auf dich und ein unvergessliches Open-Air-Erlebnis!
Dein Team des GNOA


Es handelt sich um eine Einmalveranstaltung
Fehler und Änderungen vorbehalten.

Besondere Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu diesem Event:
Allgemeine Hausordnung
Groove Nation Open Air (Open-Air-Veranstaltung)

1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des Groove Nation Open Air, einschließlich aller Nebenflächen, insbesondere Zugangswege und Parkflächen. Mit dem Betreten des Geländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese Regelungen verbindlich an.
2. Zutritt & Altersbeschränkung
Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Verbote
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, einschließlich der Parkflächen, sind folgende Handlungen und Gegenstände untersagt:
Wildurinieren sowie jede Form der Verunreinigung des Geländes
Entsorgung von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter
Mitführen und Benutzen von Glasgegenständen, insbesondere Glasflaschen
Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG)
Besitz, Konsum oder Weitergabe illegaler Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Übernachtungen auf dem Veranstaltungsgelände oder angrenzenden Flächen
Offenes Feuer, Feuerstellen, Grillgeräte sowie Pyrotechnik jeder Art
Mitbringen und Konsum eigener alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände
Verhalten, das andere Besucher:innen gefährdet, belästigt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stört
4. Verhaltenspflichten & Werte
Alle Besucher:innen sind verpflichtet:
die Natur, Umwelt sowie das Veranstaltungsgelände respektvoll zu behandeln
den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals sowie sonstiger Beauftragter unverzüglich Folge zu leisten
Der Veranstalter verfolgt eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Hass, Diskriminierung, Rassismus sowie sexistischer, homophober oder sonstiger menschenverachtender Äußerungen oder Handlungen.
5. Sicherheits- & Einlasskontrollen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Einlass-, Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen.
Verbotene Gegenstände können ersatzlos einbehalten werden. Ein Anspruch auf Verwahrung besteht nicht.
6. Foto-, Video- & Tonaufnahmen
Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen Foto- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken gemacht werden, sofern keine entsprechenden Verbotsschilder angebracht sind.
In ausgewiesenen Bereichen können Foto- und Videoaufnahmen untersagt sein; diese Hinweise sind verbindlich zu beachten.
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu erstellen. Besucher:innen erklären sich mit einer möglichen unentgeltlichen Veröffentlichung (z. B. Social Media, Website, Presse) einverstanden.
7. Haftung & Wetter
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ist haftpflichtversichert.
Eine Haftung für wetterbedingte Veränderungen des Veranstaltungsablaufs, insbesondere bei Regen, Sturm, Hitze oder sonstigen Witterungseinflüssen, ist ausgeschlossen. Programmänderungen oder -unterbrechungen aus Sicherheitsgründen bleiben vorbehalten.
8. Parkflächen & Straßenverkehr
Auf den Parkflächen des Veranstaltungsortes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
9. Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung ist der Veranstalter berechtigt:
die betreffende Person ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises vom Veranstaltungsgelände zu verweisen
ein Hausverbot auszusprechen
bei strafrechtlich relevanten Verstößen Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten
Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Park-Ticket – Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb eines Park-Tickets wird eine zeitlich begrenzte Nutzung eines Parkplatzes für einen PKW im Rahmen des Groove Nation Open Air ermöglicht. Das Park-Ticket berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst.

1. Gültigkeit & Nutzungszeitraum
Der Parkplatz öffnet am 30.05.2026 um 17:00 Uhr.
Der Parkplatz schließt am 31.05.2026 um 04:00 Uhr.
Die Nutzung des Parkplatzes ist ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums gestattet.
2. Einschränkungen & Verbote
Übernachtungen auf dem Parkplatz sind nicht gestattet.
Das Abstellen oder Stehenlassen von Fahrzeugen über Nacht ist ausdrücklich untersagt.
Fahrzeuge müssen den Parkplatz spätestens zum Schließzeitpunkt verlassen haben.
Der Zugang zum Parkplatz ist nur mit einem gültigen Park-Ticket möglich.
Fahrzeuge ohne gültiges Park-Ticket erhalten keinen Zutritt bzw. können vom Parkplatz verwiesen oder kostenpflichtig entfernt werden.
3. Parkkapazität & Zweck des Park-Tickets
Die Parkkapazitäten sind begrenzt.
Der Verkauf der Park-Tickets dient der Einhaltung der maximal zulässigen Parkkapazität sowie der Finanzierung der Parkflächeninfrastruktur.
Ein Parken ohne gültiges Park-Ticket ist nicht möglich.
Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich die Anreise:
in Fahrgemeinschaften,
zu Fuß,
oder mittels des „Kiss & Ride“-Verfahrens (kurzes Bringen und Abholen).
4. Haftung & Verkehrsregeln
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, Verlust oder Diebstahl am Fahrzeug oder dessen Inhalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Auf dem gesamten Parkplatzgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
5. Umwelt & Verhalten
Alle Nutzer:innen des Parkplatzes sind verpflichtet,
die Umwelt und Natur zu achten,
Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen,
unnötigen Lärm und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Achte die Umwelt – Achte die Natur
Vielen Dank für dein Verständnis und deine Unterstützung.
Das Team des Groove Nation Open Air

Bei Fragen wende dich bitte an:
support@groove-nation.de